Vermögensaufbau und Altersvorsorge mit Immobilien
Vermögensaufbau und Altersvorsorge mit Immobilien
Immobilie verkaufen.
Lassen Sie sich den Verkaufspreis wahlweise als Einmalbetrag oder monatliche Rente auszahlen. Eine Kombination ist ebenfalls möglich.
Wohnen bleiben.
Bleiben Sie mit einem Nießbrauch, Wohnrecht und Rückmietverkauf gesichert in Ihrem Zuhause wohnen.
Sorgenfreie Zukunft.
Mit den frei gewordenen Barmitteln können Sie sorgenfrei Ihre Zukunft genießen und Ihre Wünsche verwirklichen.
Die Immobilienverrentung bietet individuelle Lösungen.
Es ist verständlich, dass viele Immobilieneigentümer angesichts gestiegener Kosten und finanzieller Herausforderungen nach Möglichkeiten suchen, ihr Immobilienvermögen zu nutzen und ihre finanzielle Situation zu verbessern. Die Immobilienverrentung, welche oft als Immobilienrente bezeichnet wird, ermöglicht es Eigentümern das Immobilienvermögen in verfügbare Barmittel umzuwandeln und gleichzeitig in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben. Erfahren Sie, wie Sie als Immobilieneigentümer die Immobilienverrentung nutzen können, und weiter wohnen bleiben.
Was ist Immobilienverrentung und welches Ziel hat Sie?
Immobilienverrentung ist eine flexible Form der Immobiliennutzung, die speziell auf die Bedürfnisse und Wünsche von Immobilieneigentümer ab 65 Jahren ausgerichtet ist. Sie ermöglicht es, Kapital aus der eigenen Immobilie freizusetzen, ohne diese verlassen zu müssen. Hierbei bietet die Immobilienverrentung in Bezug auf Rechte, Pflichten, Absicherungen und Laufzeiten sehr individuelle Lösungen. Das frei gesetzte Kapital kann zur Ablösung von Krediten, für Investitionen, zur Unterstützung der Familie oder zur Verbesserung des eigenen Lebensstils genutzt werden. Umso wichtiger ist eine individuelle Beratung, um passgenaue Lösungen zu erhalten.
Die Modelle
Grundsätzlich lassen sich die Modelle der Immobilienverrentung in drei Kategorien unterteilen, die wir Ihnen im Folgenden als Übersicht vorstellen möchten. Wichtig ist dabei, dass jedes Modell flexibel an Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst werden kann. So entstehen maßgeschneiderte Lösungen, die genau auf Ihre Wünsche und Anforderungen abgestimmt sind.
Rückmietverkauf
Bei dem Rückmietverkauf verkauft der Eigentümer seine Immobilie, behält aber das Recht, als Mieter weiterhin in der Immobilie zu wohnen. Diese Vereinbarung wird notariell - unter Ausschluss der Eigenbedarfskündigung - festgehalten.
Wohnrecht
Der Gesetzgeber regelt im Bürgerlichen Gesetzbuch das Wohnungsrecht (ugs. Wohnrecht). Es ermöglicht dem Begünstigten, die Immobilie als seinen Wohnsitz zu nutzen. Darüber hinaus ist die Aufnahme von Familienangehörigen und Pflegekräften gestattet.
Nießbrauch
Das Nießbrauchrecht wird im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Der Begünstigte hat das Recht, die Immobilie zu bewohnen und Mieteinnahmen zu generieren
Marktwertermittlung
Die Basis für die Kalkulation aller Immobilienverrentungsmodelle ist der Marktwert einer Immobilie. Hierzu ist folgendes zu sagen:
Der Marktwert und der Verkehrswert können als Synonym verwendet werden. Grundsätzlich ist damit gemeint, zu welchem Preis eine Immobilie im offenen Markt gehandelt werden könnte. Die genaue Definition regelt der §194BauGB. Der genaue Gesetzestext lautet:"Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."
Abhängig von der Objektart und den vorliegenden Informationen, kann der Marktwert in folgenden Verfahren ermittelt werden:
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Vergleichswertverfahren
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Sachwertverfahren
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Ertragswertverfahren
Falls Sie mehr über die Marktwertermittlungsverfahren, dem Ablauf, die Berechnungsformeln und Begrifflichekiten erfahren möchten, finden Sie alle relevanten Informationen in unserem Wissensteil.
Kalkulation Immobilienverrentung
Die Kalkulation der Immobilienverrentung ist abhängig von dem gewählten Modell und den individuellen Vereinbarungen. Allerdings lässt sich insbesondere bei den Modellen Wohnrecht und Nießbrauch folgendes Berechnungsschema festhalten:
Marktangepasster vorläufiger Verfahrenswert der fiktiv unbelasteten Immobilie
abzgl. Werteinfluss des Rechts ( Rohertrag x Leibrentenbarwertfaktor)
zzgl. wirtschaftlicher Vorteil des Rechts (wie z.B. Bewirtschaftungskosten)
= Vorläufiger Verfahrenswert der belasteten Immobilie
abzgl. der allg. Wertverhältnisse (ImmoWertV §47 Abs.1 Satz 2)
= Marktwert der belasteten Immobilie
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Häufig gestellte Fragen
Wie sicher sind die Möglichkeiten ?
Alle Rechte und Pflichten werden in notariell definiert. Das Wohn- und Nießbrauchrecht wird zusätzlich im Grundbuch eingetragen.
Wieviel muss ich bezahlen ?
Die Miete bzw. das Entgelt orientiert sich an der ortsüblichen Miete, unter Berücksichtigung einer Kapitalverzinsung. Eine Entgeltfreie Variante ist ebenfalls möglich.
Wie lange kann ich wohnen bleiben ?
Sie können sich zwischen einer unbefristeten oder befristeten Variante entscheiden. Unabhängig davon, können Sie jederzeit kündigen, aber nicht selbst gekündigt werden.
Geht das auch, wenn ich eine schlechte Bonität/ Schufa habe ?
Sie können unabhängig von Ihrer Bonität von Ihrem Immobilienvermögen profitieren.
Gibt es ein Mindestalter ?
Die Modelle sind altersunabhängig möglich.
Wer sind die Käufer ?
Oftmals handelt es sich um private Investoren, die eine Verbindung zur Region der zu verkaufenden Immobilie haben. Institutionelle Unternehmen und Stiftungen sind ebenfalls eine Option. Insbesondere bei Unternehmen kann dies den Vorteil einer schnellen und diskreten Abwicklung bieten.
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So können Sie Ihr Immobilienvermögen nutzen.
Schuldentilgung
Tilgen Sie die Finanzierung Ihrer Immobilie oder andere Kredite und leben schuldenfrei.
Ausgleich bei Scheidung
Eine Scheidung ist für beide Seiten eine schwierige Situation. Falls einer der Partner wohnen bleiben möchte und der andere einen Ausgleich fordert, haben wir die Lösung.
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Erbschaftssteuer
Sie haben eine Immobilie geerbt und die Erbschaftssteuer ist fällig? Nutzen Sie das Immobilienvermögen.