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Wissen & Rechtliches

Der Nießbrauch

Immobilienverrentung mit Nießbrauch

In einer Zeit, in der sich die wirtschaftlichen Bedingungen kontinuierlich verändern und viele Immobilienbesitzer den Wunsch haben, die Liquidität aus ihrem eigenen Zuhause zu nutzen, gewinnt das Nießbrauchrecht zunehmend an Bedeutung und Bewusstsein. Es bietet eine Möglichkeit, sowohl finanzielle Unabhängigkeit als auch Sicherheit zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang möchten wir Ihnen erläutern, was genau das Nießbrauchrecht bedeutet und wie es funktioniert.

Was ist Nießbrauch und wer legt das Recht fest ?

Das Nießbrauchrecht wird im BGB im §1030 definiert. Das Nießbrauchrecht ermöglicht es einer Person, die „Nießbraucher“ genannt wird, ein bestimmtes Grundstück oder eine Immobilie zu nutzen und davon zu profitieren. Der Nießbraucher hat das Recht, das Eigentum zu bewohnen oder Mieteinnahmen zu generieren. Gleichzeitig trägt der Nießbrauchbegünstigte weiterhin die Verantwortung für die Instandhaltung und eventuelle finanzielle Verpflichtungen der Immobilie.

Welche Vorteile hat das Nießbrauchrecht ?

Der Vorteil des Nießbrauchrechts liegt darin, dass der Eigentümer die Immobilie nicht veräußern oder aufgeben muss, um eine zusätzliche Liquidität zu erreichen. Stattdessen kann er durch den Verkauf oder die Übertragung des Nießbrauchrechts die finanziellen Ressourcen freisetzen, die er benötigt, während er gleichzeitig das Eigentum behält. Das Nießbrauchrecht bietet sowohl dem Nießbraucher als auch dem Eigentümer Vorteile. Der Nießbraucher erhält die Möglichkeit, eine Immobilie zu nutzen und von den damit verbundenen Vorteilen zu profitieren, ohne selbst Eigentümer zu sein. Der Eigentümer behält jedoch das Vermögen in Form der Immobilie und kann gleichzeitig von den erzielten Erlösen aus dem Nießbrauchrecht profitieren.

Wie lange läuft das Nießbrauchrecht ?

Die Laufzeit des Nießbrauchrechts wird im Voraus klar definiert und sowohl im notariellen Kaufvertrag als auch im Grundbuch festgehalten. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, das Nießbrauchrecht entweder lebenslang oder für einen festgelegten Zeitraum zu gewährleisten. Das Recht des Nießbrauchers endet entweder mit seinem Ableben oder dem Ablauf der festgesetzten Frist. Eine vorzeitige Löschung der Eintragung ist in der Regel nur auf Wunsch des Begünstigten möglich und hängt von der Rangstelle der Eintragung ab.

Wie sicher ist ein Nießbrauch und worauf muss man achten ?

Das Nießbrauchrecht ist eines der ältesten Rechte und wird klar vom Gesetzgeber im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Durch die notarielle Vereinbarung sowie die Eintragung im Grundbuch erhält dieses Recht eine unantastbare rechtliche Grundlage. Allerdings hängt der Grad der Sicherheit von der Rangstelle der Eintragung ab. Eine Eintragung mit niedrigerer Rangstelle birgt in bestimmten Fällen gewisse Risiken und kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass der Nießbraucher sein Recht auf Nutzung der Immobilie verliert.
Es ist wichtig zu beachten, dass bei einer zweitrangigen Eintragung im Grundbuch bestimmte Risiken bestehen können. Im Falle einer Zwangsvollstreckung oder eines Verkaufs der Immobilie werden in der Regel zunächst die Gläubiger mit erstrangigen Einträgen befriedigt. Dies bedeutet, dass der Nießbraucher möglicherweise von einem Auszug bedroht sein kann, wenn die Forderungen der erstrangigen Gläubiger nicht erfüllt werden können. Trotz dieser möglichen Risiken bleibt das Nießbrauchrecht ein starkes und rechtlich geschütztes Instrument, das vielen Immobilienbesitzern finanzielle Flexibilität und Sicherheit bietet. Es ist jedoch immer ratsam, einen professionellen rechtlichen Rat einzuholen und alle Aspekte sorgfältig zu prüfen, um die bestmögliche Absicherung zu gewährleisten.

Welche Rechte und Pflichten hat der Nießbrauchnehmer ?

Das eingetragene Nießbrauchrecht gewährt dem Nießbrauchnehmer das Recht, die Immobilie weiterhin zu bewohnen. Darüber hinaus hat der Nießbrauchnehmer das Recht, die Immobilie zu vermieten oder zu verpachten, was einen wesentlichen Unterschied zu einem Wohnungsrecht darstellt. Beim Nießbrauchrecht liegt die Verpflichtung beim Begünstigten, die Immobilie im üblichen Rahmen instand zu halten. Dies umfasst sowohl einen pfleglichen Umgang als auch die Durchführung kleinerer Reparaturen.

 

Welche Kosten entstehen und wer trägt diese ?

Beim Nießbrauchrecht liegt die Verpflichtung beim Begünstigten, die Immobilie im üblichen Rahmen instand zu halten. Dies umfasst sowohl einen pfleglichen Umgang als auch die Durchführung kleinerer Reparaturen.
Der Nießbrauchnehmer trägt die Verantwortung dafür, dass die Immobilie angemessen gepflegt und instand gehalten wird, um den Wert und Zustand zu erhalten. Dazu gehört beispielsweise die regelmäßige Reinigung, das Beheben kleinerer Schäden oder die Durchführung von Wartungsarbeiten. Es liegt im Interesse des Nießbrauchnehmers, die Immobilie in einem guten Zustand zu halten, da er selbst davon finanziert und möglicherweise Mieteinnahmen erfährt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass größere Reparaturen oder Instandhaltungsmaßnahmen normalerweise in die Verantwortung des Eigentümers fallen, es sei denn, es wurde in der Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und dem Nießbrauchnehmer etwas anderes vereinbart. Der Nießbrauchnehmer sollte stets sicherstellen, dass er die ihm obliegenden Pflichten im Rahmen des Nießbrauchrechts erfüllt, um den Wert und die Integrität der Immobilie zu erhalten.

Was ist der Unterschied zwischen dem wirtschaftlichen und dem juristischen Eigentümer ?

Der Unterschied zwischen dem „wirtschaftlichen Eigentümer“ und dem „juristischen Eigentümer“ besteht darin, dass sie verschiedene Aspekte des Eigentumsrechts repräsentieren.
Der Nießbrauchnehmer, auch bekannt als Verkäufer, wird während der Laufzeit des Nießbrauchs zum wirtschaftlichen Eigentümer. Das bedeutet, dass er während dieser Zeit den vollen wirtschaftlichen Nutzen aus der Immobilie ziehen darf, mit Ausnahme eines erneuten Verkaufs. Der Nießbrauchnehmer hat das Recht, die Immobilie zu bewohnen und sie zu vermieten oder zu verpachten. Er kann die damit verbundenen Erträge, wie Mieteinnahmen, für sich behalten und nutzen.
Der Käufer wird jedoch zum juristischen Eigentümer, da er im Grundbuch als Eigentümer der Immobilie eingetragen wird. Er erwirbt das formelle Eigentumsrecht an der Immobilie, während der Nießbrauchnehmer das Nutzungsrecht hat. Der juristische Eigentümer hat die rechtliche Kontrolle über die Immobilie und ist für die damit verbundenen Rechte und Pflichten verantwortlich.

Für wen eignet sich der Nießbrauch und welche Vorteile hat es  ?

Der Verkäufer erhält neben der sofortigen Liquidität auch ein unantastbares, im Grundbuch gesichertes Recht. Die Möglichkeiten, den Nießbrauch sinnvoll anzuwenden, sind sehr vielfältig. Hier sind einige Beispiele:

  • Absicherung/Pflege im Alter: Durch den Verkauf der Immobilie und den gleichzeitigen Nießbrauch erhält der Verkäufer eine sofortige Liquidität, die als finanzielles Polster für die Absicherung im Alter dienen kann. Dieses Geld kann genutzt werden, um die Kosten der Pflege abzudecken oder ein angenehmes Leben im Ruhestand zu gewährleisten.

  • Reduzierung der Schenkungssteuer: Der Nießbrauchwert wirkt mindernd auf den Gesamtwert der Immobilie. Dadurch ist es aus steuerlicher Sicht im Falle der Schenkung bzw. Erbschaft vorteilhaft den Wert zu senken.

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