
Die Immobilienverrentung umfasst eine Vielzahl von Modellen, die darauf abzielen, den Wert einer Immobilie zu nutzen, ohne dass der Verkäufer sofort ausziehen muss. Dazu gehören der Nießbrauch, das Wohnrecht, der Rückmietverkauf, der Teilverkauf und Kombinationen mit einer Leibrente.
In unseren Beratungen stellen wir fest, dass viele Eigentümer den Begriff „Verrentung“ oft nur mit einem einzigen Modell verbinden, wie der z.B. der Wohnrecht. Dabei gibt es vielfältige Optionen, die individuell an die jeweilige Lebenssituation, unabhängig vom Alter der Person, angepasst werden können.
Heute möchten wir uns auf den Rückmietverkauf konzentrieren – das flexibelste aller Modelle, das insbesondere bei jüngeren Eigentümern oder solchen, die nur für eine absehbare Zeit in ihrer Immobilie wohnen bleiben möchten, sehr beliebt ist.
Was ist der Rückmietverkauf?

Der Rückmietverkauf ist ein Modell der Immobilienverrentung, bei dem der Eigentümer seine Immobilie verkauft und anschließend als Mieter darin wohnen bleibt. Die wichtigsten Vorteile:
Höchste Liquidität: Es wird der höchste Kaufpreis aller Verrentungsmodelle erzielt.
Maximale Flexibilität: Der Mietvertrag kann durch den Verkäufer, der nun Mieter ist, jederzeit gekündigt werden.
Hohe Sicherheit: Die Rückmietvereinbarung wird samt Rahmenbedingungen notariell vereinbart. Die Eigenbedarfskündigung für den Käufer wird notariell ausgeschlossen.
Hoher Verkaufspreis: Da keine Rechte wie z.B. Nießbrauch oder Wohnrecht im Grundbuch eingetragen werden, ist aufgrund der Finanzierbarkeit für Käufer eine höhere Nachfrage und Verkaufserlös zu erzielen.
Für wen eignet sich der Rückmietverkauf?
Dieses Modell ist besonders attraktiv für:
Personen mit befristetem Wohnbedarf, beispielsweise vor einem geplanten Umzug.
Eigentümer mit Liquiditätswunsch, die dennoch in ihrem Zuhause bleiben möchten.
Wie steht es um die Sicherheit?
Im Vergleich zu anderen Modellen wie dem Nießbrauch oder Wohnrecht, die häufig im ersten Rang des Grundbuchs eingetragen werden, bietet der Rückmietverkauf keinen identischen Sicherheitsgrad. Der Schutz wird durch einen notariellen Mietvertrag gewährleistet.
Sicherheitsvergleich:
Nießbrauch/Wohnrecht im ersten Rang: Maximale Absicherung.
Nießbrauch/Wohnrecht im zweiten Rang: Ähnlich sicher wie der Rückmietverkauf.
Rückmietverkauf: Notarielle Vereinbarung. Ähnlich sicher wie Nießbrauch und Wohnrecht im zweiten Rang. Aufgrund der hohen Marktdurchsetzbarkeit, erhalten Eigentümer die höchste Liquiditätsauszahlung.
Trotz dieser Unterschiede bietet der Rückmietverkauf durch eine sorgfältige notarielle Gestaltung des Mietvertrags einen soliden Schutz, der in den meisten Fällen vollkommen ausreichend ist.

Das Beispiel Rückmietverkauf
in München und Umgebung
Der Immobilienmarkt im Großraum München bietet ideale Voraussetzungen für den Rückmietverkauf. Mit Quadratmeterpreisen zwischen 7.000 € und 14.000 € für Wohnimmobilien sind hohe Liquiditätsauszahlung zwischen 6.200 € und 12.000 € pro m² möglich. Außerdem gibt es viele private Anleger am Markt, welche den Rückmietverkauf bevorzugen. Die gilt ebenfalls in einem Radius von rund 80 Kilometern – von Augsburg bis Rosenheim. Somit kann mit einer hohen Marktdurchsetzbarkeit und höchsten Auszahlungen gerechnet werden.
Immer mehr Eigentümer sind zunehmend an flexiblen Verrentungsmodellen interessiert, welche eine Kombination aus Liquidität und Wohnen bieten, ohne langfristig gebunden zu sein.
Fazit: Flexibilität, Liquidität und Lebensqualität
Der Rückmietverkauf ist das ideale Modell für Eigentümer, die finanzielle Engpässe überwinden, flexibel bleiben und weiterhin in ihrem Zuhause wohnen möchten.

Falls Sie die Möglichkeiten in Bezug auf Ihre Wünsche und individuelle Situation erfahren möchten, stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. In einem unverbindlichen Gespräch zeigen wir Ihnen alle Optionen auf und begleiten Sie professionell durch den gesamten Prozess.
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