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Immobilienteilung bei Scheidung: Die Alternative zur Zwangsversteigerung

Die Teilung einer Immobilie bei einer Scheidung kann zu einer herausfordernden Angelegenheit werden, insbesondere wenn einer der Partner darin wohnen bleiben möchte. Neben den rechtlichen Hürden stehen oft auch schwierige Einigungsprozesse im Vordergrund. Doch es gibt eine Lösung: die Umwandlung des Barvermögens der Immobilie mithilfe von Immobilienliquidität. Durch diese innovative Lösung kann ein Partner den anderen auszahlen, ohne selbst die Immobilie verlassen zu müssen. In diesem Artikel beleuchten wir die Vorteile der Immobilienliquidität und wie die Bedürfnisse bei der Immobilienteilung in Scheidungsfällen erfüllt werden können.



Immobilie Scheidung


Kann man die Immobilie bei einer Scheidung teilen ?



Die Herausforderungen bei der Immobilienteilung: Die Teilung einer Immobilie bei einer Scheidung stellt oft eine komplexe Aufgabe dar. Rechtliche und finanzielle Aspekte müssen berücksichtigt werden, während gleichzeitig eine Einigung zwischen den ehemaligen Partnern erzielt werden muss. In vielen Fällen möchte einer der Partner das Zuhause nicht verlassen, was zu zusätzlichen Schwierigkeiten führen kann. Die Rolle der Immobilienliquidität:

Die Immobilienliquidität bietet eine innovative Lösung für diese Situation. Dabei wird das Barvermögen der Immobilie in liquide Mittel umgewandelt, um einen Partner auszuzahlen, während der andere in der Immobilie wohnen bleiben kann. Diese Lösung ermöglicht es, den finanziellen Ausgleich zu schaffen, ohne dass einer der Partner gezwungen ist, das gemeinsame Zuhause aufzugeben.


Der Nachteil bei einer Zwangversteigerung der Immobilie im Falle einer Scheidung ?


Aufgrund von Uneinigkeiten vermeiden es Paare frühzeitig nach fairen Lösungen zu suchen,

um zu vermeiden, dass die Immobilie in eine Zwangsversteigerung gerät. In der Regel führt dieser Weg zu geringeren Erlösen, was für beide Partner nachteilig ist.

Zu welchem Wert kann die Immobilie versteigert werden ?

Liegt das höchste abgegebene Gebot einschließlich des Kapitalwertes der bestehenbleibenden Rechte bei mehr als 7/10 des Verkehrswertes der Immobilie gilt die Zwangsversteigerung als rechtskräftig. Bei einem Wert der darunter liegt, kann der Gläubiger gemäß § 74a, Absatz 1 ZVG die Versagung des Zuschlags beantragen. Erreicht das höchste Gebot weniger als 5/10 des Verkehrswertes, muss das Gericht den Zuschlag entsprechend § 85a, Absatz 1 ZVG versagen.


Als Experten im Bereich der Immobilienliquidität versteht Heimvermögen die Bedürfnisse bei der Immobilienteilung während einer Scheidung. Im Gegensatz zu klassischen Immobilienmaklern, die oft nur Teilaspekte berücksichtigen und nur die Rückanmietung anbieten, kann Heimvermögen eine maßgeschneiderte Lösung für die individuellen Bedürfnisse anbieten und so vor einer Zwangsversteigerung schützen.



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Wie kann ich bei einer Scheidung weiter wohnen bleiben ?



Bei der Immobilienteilung in Scheidungsfällen gibt es eine Vielzahl von rechtlichen Möglichkeiten, die berücksichtigt werden können. Zum Beispiel können Wohnrechte oder Nießbrauchrechte vereinbart werden, um den wohnenden Partner abzusichern. Zudem müssen etwaige Restschulden durch den Erlös beglichen werden. Schlussgefolgert ist die Immobilienteilung bei Scheidungen eine häufige Herausforderung, bei der die Immobilienliquidität eine zunehmend beliebte Lösung darstellt. Die Flexibilität, die sie bietet, ermöglicht es den ehemaligen Partnern, ihre finanziellen Angelegenheiten zu regeln und gleichzeitig ihr vertrautes Zuhause zu behalten.

Hier ein Beispiel zur Veranschaulichung der Immobilienliquidität:

Herr und Frau Huber besitzen gemeinsam ein Haus im Wert von 500.000 €, für das noch eine Restschuld von 150.000 € besteht. Aufgrund der Entscheidung, dass die Kinder bei Frau Huber bleiben, möchte sie das Haus für die nächsten 10 Jahre weiter bewohnen. Herr Huber möchte stattdessen seinen Anteil am Vermögen ausgezahlt bekommen. Dabei muss gleichzeitig die noch bestehende Restschuld bei der Bank berücksichtigt werden. Lösung : Nach der Lastenfreistellung der Immobilie, sprich nach Ablöse der Restschuld von 150.000 €, bleibt ein Vermögen in Höhe von 350.000 €. Herr Huber erhält seinen Anteil von 175.000 € ausgezahlt. Um den Anteil von Frau Huber zu regeln, besteht die Möglichkeit, diese durch ein grundbuchgesichertes Wohnrecht für einen Zeitraum von 10 Jahren umzuwandeln. Während dieser Zeit ist Frau Huber von Mietzahlungen befreit. Alternativ kann auch ein monatliches Entgelt vereinbart werden, sodass Frau Huber zum Wohnrecht eine zusätzliche Barauszahlung erhält. Diese individuelle Vereinbarung ermöglicht eine gerechte Lösung für beide Parteien. Auf unserer Homepage finden Interessierte weitere detaillierte Informationen zu den Themen Nießbrauch, Wohnrecht und Rückanmietung. Dort können sie sich umfassend über diese rechtlichen Aspekte informieren und erfahren, wie sie in der Praxis angewendet werden können.



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Die Immobilie bei Scheidung: Worauf ist zu achten ?



Durch die Umwandlung des Vermögens in liquide Mittel können Partner bei einer Scheidung eine faire Auszahlung erreichen, ohne dass einer von ihnen die Immobilie verlassen muss. Heimvermögen ist ein Experte auf dem Gebiet der Immobilienliquidität und individuellen Lösungen, die auf die Bedürfnisse von Paaren in Scheidungssituationen zugeschnitten sind. Im Vergleich zu herkömmlichen Immobilienmaklern, die nur begrenzte Optionen in Form der Rückanmietung anbieten, bietet Heimvermögen umfassende Unterstützung und Expertise. Dadurch wird vermieden, dass die Immobilie im Zwangsversteigerungsprozess in der Regel zu niedrigeren Verkaufserlösen verkauft wird, was sowohl für den ausziehenden als auch für den verbleibenden Partner nachteilig ist.

Die Herausforderung ist eine individuelle Berücksichtigung der Interessen beider Partner in Einklang mit einer rechtlichen Absicherung in Form von Wohnrechten, Nießbrauchrechten und anderen rechtlichen Möglichkeiten. Es ist wichtig nicht nur auf die finanziellen und rechtlichen Aspekte der Immobilienliquidität einzugehen, sondern auch auf die emotionalen Aspekte. Der Erhalt des vertrauten Zuhauses kann für die betroffenen Personen von großer Bedeutung sein. Daher sollte ein ganzheitliches und individuell angepasstes Lösungspaket im Mittelpunkt der Überlegungen stehen.

Schlussendlich bietet die Immobilienliquidität bei Scheidungen eine Möglichkeit, die Interessen beider Partner zu wahren und finanzielle Stabilität zu erreichen.


Fazit zur Immobilienteilung bei einer Scheidung:


Die Teilung einer Immobilie bei einer Scheidung kann eine komplexe und emotionale Angelegenheit sein. Die Immobilienliquidität bietet eine Lösung, bei der das Barvermögen der Immobilie genutzt wird, um eine faire Auszahlung zu ermöglichen, ohne dass einer der Partner die Immobilie verlassen muss. Heimvermögen ist Experte auf diesem Gebiet und bietet maßgeschneiderte Lösungen, die sowohl finanzielle als auch rechtliche Aspekte berücksichtigen. Durch die individuelle Unterstützung und die Berücksichtigung von Wohnrechten, Nießbrauchrechten und anderen rechtlichen Möglichkeiten werden umfassende Lösungen für Paare geschaffen, die vor der Herausforderung der Immobilienteilung bei Scheidungen stehen.



Erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten der Immobilienliquidität und kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung.


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