Für viele Eigentümer ist ihre Immobilie nicht nur ein materieller Besitz, sondern auch mit vielen Emotionen, Erinnerungen und Lebenserfahrungen verbunden. Sie haben viel Zeit, Arbeit und Verzicht investiert, um sich im Alter sorgenfrei in ihrer Immobilie zu fühlen.
Gleichzeitig ist es jedoch auch verständlich, dass Eigentümer den finanziellen Wert ihrer Immobilie nutzen möchten, um ihre Lebenssituation zu verbessern oder bestimmte Bedürfnisse zu erfüllen. Die Immobilienverrentung bietet hier eine Möglichkeit, ein Gleichgewicht zwischen dem Verbleib in der Immobilie und der Freisetzung von Liquidität zu finden.
Hier erfahren Sie wie eine Verrentung funktioniert und welche Möglichkeiten es gibt.
Immobilienverrentung erklärt : Was bedeutet Immobilienverrentung ?
Unter dem Überbegriff „Immobilienverrentung“ gibt es verschiedene Lösungen, die auf individuelle Wünsche und Rahmenbedingungen zugeschnitten sind. Diese Modelle ermöglichen es, weiterhin in der Immobilie zu bleiben und gleichzeitig finanzielle Mittel freizusetzen. Die Auswahl der besten Modelle hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel den individuellen Bedürfnissen, der finanziellen Situation und den langfristigen Zielen. Eine professionelle Beratung kann dabei helfen, das passende Modell zu finden, das sowohl den Verbleib in der Immobilie als auch die finanziellen Anforderungen berücksichtigt.
Welche Formen der Verrentung gibt es ?
Im ersten Schritt möchten wir die Unterscheidung der verschiedenen Modelle vorstellen. Je nach Ihren Zukunftsplänen, Wünschen und Gegebenheiten sollte durch die richtige Modellauswahl eine solide Basis geschaffen werden. Hier finden Sie eine Übersicht der Modelle mit einer kurzen Erläuterung:
Nießbrauch:
Das Nießbrauchrecht wird im BGB im §1030 definiert. Das Nießbrauchrecht ermöglicht es einer Person, die „Nießbraucher“ genannt wird, ein bestimmtes Grundstück oder eine Immobilie zu nutzen und davon zu profitieren, während ein anderer, der „Eigentümer“ bleibt, das Eigentum an der Immobilie behält. Der Nießbraucher hat das Recht, das Eigentum zu bewohnen oder gewerblich zu nutzen und die erwirtschafteten Erträge genießen. Gleichzeitig trägt der Eigentümer weiterhin die Verantwortung für die Instandhaltung und eventuelle finanzielle Verpflichtungen der Immobilie.
Wohnrecht:
Der Gesetzgeber regiert im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) das Wohnungsrecht. Wie der Name schon sagt, handelt es sich dabei um das Recht, eine Immobilie zu bewohnen. Das Wohnungsrecht ermöglicht es dem Begünstigten, die Immobilie als seinen Wohnsitz zu nutzen. Der Gesetzgeber erlaubt in der Regel auch die Aufnahme von Familienangehörigen und Pflegekräften, um den Begünstigten in seinem Wohnrecht zu unterstützen.
Rückanmietung:
Bei dem Modell der Rückmietung verkauft der Eigentümer seine Immobilie, behält aber das Recht, als Mieter weiterhin in der Immobilie zu wohnen. Diese Vereinbarung wird in der Regel notariell festgehalten, um die höchstmögliche Sicherheit für beide Parteien zu gewährleisten.
Ein wichtiger Aspekt bei der Rückanmietung ist die Ausschlussklausel für Eigenbedarfskündigungen. Durch den notariellen Ausschluss wird festgelegt, dass der neue Eigentümer die Immobilie nicht aus eigenem Bedarf heraus kündigen kann. Dies bietet dem bisherigen Eigentümer, der nun als Mieter agiert, zusätzliche Sicherheit und gewährleistet, dass er auch langfristig in der Immobilie wohnen bleiben kann.
Der notarielle Ausschluss einer Eigenbedarfskündigung stellt sicher, dass die Vereinbarung zwischen dem ehemaligen Eigentümer und dem neuen Eigentümer rechtsverbindlich ist und nicht durch eine Kündigung wegen Eigenbedarfs aufgelöst werden kann. Dadurch wird dem bisherigen Eigentümer Kontinuität und Stabilität in Bezug auf seine Wohnsituation gewährleistet.
Teilverkauf:
Beim Teilverkauf einer Immobilie verkauft der Eigentümer einen Teil seines Eigentums und erhält sofort den Kaufpreis für diesen Anteil. Je nach Anbieter kann der verkaufbare Anteil zwischen 10 % und 50 % liegen. Durch den Verkauf des Anteils verliert der Eigentümer zwar die Eigentumsrechte an diesem Teil, behält jedoch das Recht, die gesamte Immobilie weiterhin zu nutzen. Allerdings wird dafür ein Entgelt fällig, das am besten mit einer Miete vergleichbar ist.
Für die Nutzung der gesamten Immobilie nach dem Teilverkauf wird ein jährlicher Zins berechnet. Die genaue Höhe dieses Zinses hängt von der Zinsfestschreibung ab, die im Vertrag festgelegt wird. Die Zinsfestschreibung ist ein Zeitraum, über den der Zinssatz unverändert bleibt. Sie kann beispielsweise für 5, 10 oder 15 Jahre festgelegt werden. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann der Zinssatz neu vereinbart werden, abhängig von den aktuellen Marktbedingungen. Es ist wichtig zu beachten, dass der verkaufte Anteil der Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt möglicherweise zurückgekauft werden kann. Der Rückkaufpreis richtet sich dann nach dem aktuellen Wert des Anteils. Dies ermöglicht es dem Eigentümer, in Zukunft wieder volles Eigentum an der Immobilie zu erlangen, falls gewünscht.
Die Auszahlungsmodalitäten zu allen Verrentungsvarianten:
Einmalzahlung: Der Verkäufer erhält den kompletten Auszahlungsbetrag in einem.
Rente: Es kann eine Sofort - oder Leibrente vereinbart werden.
Mix: Eine Einmalzahlung des Teilbetrags kann mit einer Rente kombiniert werden.
Wie wird die Verrentung berechnet ?
Die Grundlage für alle Berechnungen bildet der Marktwert der Immobilie, der von einem qualifizierten Wertermittler oder Gutachter ermittelt werden sollte. Im nächsten Schritt wird die statistische Lebenserwartung oder die gewünschte Laufzeit (Befristung) berücksichtigt. In Kombination mit dem geforderten Entgelt oder der jährlich erzielbaren Miete lässt sich für jedes der Modelle eine Berechnung durchführen. Als Faustregel gilt: Je kürzer die Laufzeit und je weniger Rechte und Absicherungen, desto höher ist der Auszahlungsbetrag oder die Rente.
Gibt es ein Mindestalter für die Immobilienverrentung ?
Viele Anbieter auf dem Markt setzen ein Mindestalter von 65 Jahren oder teilweise sogar 70 Jahren voraus. Grundsätzlich gibt es jedoch kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestalter, da der Gesetzgeber keine Einschränkungen festlegt. Es lässt sich jedoch festhalten, dass die Höhe der Auszahlung oder Rente stark von der Lebenserwartung abhängt. Immer mehr Eigenheimbesitzer unter 65 Jahren möchten die Liquidität ihrer Immobilie nutzen. Mit Heimvermögen haben wir daher alle Möglichkeiten der Immobilienverrentung aus einer Hand gebündelt und spezielle Lösungen für Verkäufer unter 65 Jahren entwickelt.
Der ideale Ablauf einer Immobilienverrentung bzw. Liquidität:
Die Immobilienverrentung bietet viele Möglichkeiten die finanzielle Situation und Lebensqualität zu verbessern. Für viele ältere Menschen ist es ein langgehegter Wunsch, finanzielle Unabhängigkeit zu erlangen und gleichzeitig in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Die Immobilienverrentung kann eine Lösung bieten, jedoch erscheint dieses Thema für Laien oft recht komplex. Dieser Umstand hindert viele Eigentümer daran eine fundierte Entscheidung zu treffen, ob die Verrentung Ihrer Immobilie sinnvoll ist und welches Modell am besten zu Ihren Wünschen und Anforderungen passt. Darüber hinaus bietet die Immobilienliquidität Eigentümern unter 65 Jahren die Möglichkeit liquide Mittel frei zu machen und weiterhin in der Immobilie zu verbleiben.
Im Mittelpunkt aller Überlegungen stehen die individuellen Wünsche und Voraussetzungen des Eigentümers. Da diese so vielfältig sind wie wir Menschen selbst, ist eine ganzheitliche und unabhängige Beratung unserer Ansicht nach der erste und wichtigste Schritt. Um dies sicherzustellen, bieten wir mit Heimvermögen nicht nur ein Modell, sondern greifen auf unser gesamtes Portfolio zurück. Im nächsten Schritt erhält der Eigentümer eine professionelle Wertermittlung und einen umfassenden Überblick über alle Modelle. Anschließend gilt es, die Vor- und Nachteile sowie die Rechte und Pflichten abzuwägen, um die richtige Entscheidung zu treffen. Wir stehen Ihnen während dieses Prozesses beratend zur Seite. Unsere Leistung bleibt bis zum Erfolgsfall kostenfrei und unverbindlich.
Wir laden Sie herzlich dazu ein, eine unverbindliche Beratung mit uns zu vereinbaren.
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