In München erhalten wir von Eigentümern oft die Frage, ob ein Immobilienverkauf bzw. eine Immobilienverrentung trotz eines laufenden Kredit mit Restschuld durchführbar ist. Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab, vor allem von der Höhe der Restschuld, der Restlaufzeit und dem Immobilienverrentungswert in Kombination mit dem Immobilienwert. Wir zeigen auf, worauf es ankommt und wie Sie Ihre Vorhaben umsetzen können.
Ablauf des Immobilienverkaufs bei bestehenden Restschulden
Ein Immobilienverkauf mit Hypothek bzw. Grundschuld ähnelt dem regulären Verkaufsprozess, erfordert jedoch zusätzliche Schritte und gezielte Vorbereitung:
Ermittlung der Restschuld und Marktwertanalyse:
Zu Beginn sollten Sie Ihre aktuelle Restschuld sowie die Details Ihres Kreditvertrags genau kennen. Zudem hilft eine aktuelle Marktwertanalyse Ihrer Immobilie, eine fundierte Preisvorstellung zu entwickeln.
Absprache mit der Bank:
Lassen Sie sich über die Bedingungen einer vorzeitigen Rückzahlung sowie mögliche Gebühren wie die Vorfälligkeitsentschädigung beraten. Eine frühzeitige Absprache sichert Transparenz und minimiert finanzielle Überraschungen.
Kaufvertrag und Tilgung der Hypothek:
Im Kaufvertrag wird festgelegt, dass der Käufer direkt an die Bank überweist, um die Hypothek bzw. Grundschuld abzulösen. Der verbleibende Betrag wird an den Verkäufer ausgezahlt. Dieser Schritt schützt sowohl Käufer als auch Verkäufer und gewährleistet eine ordnungsgemäße Abwicklung.
Rechtlicher Eigentumsübergang und Abschluss:
Ist die Restschuld vollständig getilgt, kann die Übergabe an den neuen Eigentümer erfolgen. Eine reibungslose Abwicklung dieses Prozesses vermeidet Verzögerungen und unvorhergesehene Komplikationen.
Vorfälligkeitsentschädigung und Einsparungsmöglichkeiten
Viele Eigentümer sind überrascht, wenn sie von der Vorfälligkeitsentschädigung erfahren – einer Gebühr, die Banken erheben, wenn ein Kredit vorzeitig getilgt wird. Diese kann je nach Restschuld, verbleibender Laufzeit und Zinssatz erheblich variieren. Ein vereinfachtes Beispiel: Beträgt Ihre Restschuld 200.000 Euro der eff. Jahreszins 2% und die Restlaufzeit 1 Jahr, wird eine Vorfälligkeitsentschädigung von 4.000 Euro fällig. Es gibt jedoch Möglichkeiten, diese zu reduzieren:
Prüfung und Beratung: Ein Immobilien- oder Bankrechtsexperte kann den Kreditvertrag im Detail prüfen. Manchmal bieten sich Optionen, die die Höhe der Entschädigung verringern.
Verhandlung mit der Bank: Bei einer guten Kundenhistorie kann es sinnvoll sein, direkt mit Ihrer Bank über eine Reduzierung zu sprechen.
Sonderkündigungsrechte: Lebensverändernde Umstände wie Arbeitslosigkeit oder Scheidung bieten oft Sonderkündigungsrechte, die eine Reduzierung der Entschädigung ermöglichen.
Immobilienverrentung München trotz Kredit
Für Eigentümer die eine Immobilienverrentung in München trotz Kredit planen, bestehen attraktive Optionen, Ihre Restschuld abzutragen und gleichzeitig in Ihrem Zuhause wohnen zu bleiben. Wir bieten Ihnen hierzu ein kostenloses Infopaket, das Ihnen umfassende Informationen zu Immobilienverrentungsmodellen im Raum München liefert. Fordern Sie jetzt Ihr Infopaket an und erfahren Sie, wie Sie Ihre finanzielle Freiheit sichern können.
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Die Modelle der Immobilienverrentung:
Rückmietverkauf
Bei dem Rückmietverkauf verkauft der Eigentümer seine Immobilie, behält aber das Recht, als Mieter weiterhin in der Immobilie zu wohnen. Diese Vereinbarung wird notariell - unter Ausschluss der Eigenbedarfskündigung - festgehalten.
Wohnrecht
Der Gesetzgeber regelt im Bürgerlichen Gesetzbuch das Wohnungsrecht (ugs. Wohnrecht). Es ermöglicht dem Begünstigten, die Immobilie als seinen Wohnsitz zu nutzen. Darüber hinaus ist die Aufnahme von Familienangehörigen und Pflegekräften gestattet.
Nießbrauch
Das Nießbrauchrecht wird im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Der Begünstigte hat das Recht, die Immobilie zu bewohnen und Mieteinnahmen zu generieren
Kundenerfahrung: Immobilienverrentung trotz Restschuld – Frau H., 73 Jahre, aus dem Münchner Umland
Frau H., 73 Jahre alt, liebt ihre Immobilie im Münchner Umland, die sie über die Jahre liebevoll renoviert und nach ihrem Geschmack eingerichtet hat. Aufgrund einer Scheidung und der damit verbundenen finanziellen Belastungen stand sie jedoch vor einer großen Herausforderung: Die monatliche Kreditbelastung wurde zunehmend zur finanziellen Last, und sie wollte sich keinesfalls von ihrem Zuhause trennen.
Herausforderung: Kreditlast trotz Immobilienbesitz
Der finanzielle Engpass belastete Frau H. zunehmend. Ihre Möglichkeiten schienen begrenzt, da sie die Immobilie einerseits weiterhin selbst nutzen wollte, andererseits jedoch ihre Restschuld zu einer großen Hürde wurde.
Die Lösung: Nießbrauchrecht mit finanzieller Flexibilität
Um Frau H. die benötigte Liquidität zu verschaffen und gleichzeitig ihre Wohnsituation zu sichern, haben wir gemeinsam mit ihr eine maßgeschneiderte Verrentungslösung erarbeitet:
Lebenslanges Nießbrauchrecht:
Frau H. erhält ein lebenslanges, unentgeltliches Nießbrauchrecht an ihrer Immobilie. Damit kann sie lebenslang mietfrei wohnen bleiben und sogar im Fall eines späteren Umzugs von einer Vermietung profitieren. Diese Flexibilität schafft Sicherheit für die Zukunft.
Tilgung der Restschuld:
Der Verkaufserlös, der nach Abzug des Nießbrauchs übrig blieb, ermöglichte es Frau H., die Restschuld ihres Kredits vollständig zu tilgen. Sie war damit schuldenfrei und musste keine weiteren Belastungen fürchten.
Finanzielle Entlastung und neue Freiheit:
Durch die frei gewordenen Barmittel konnte Frau H. ihren Lebensabend sorgenfrei genießen. Darüber hinaus war es ihr möglich, ihren Sohn finanziell zu unterstützen – ein Wunsch, der ihr besonders am Herzen lag.
Ergebnis: Finanzielle Sicherheit und emotionale Erleichterung
Mit der Immobilienverrentung wurde Frau H. nicht nur von ihrer finanziellen Last befreit, sondern erhielt auch die Möglichkeit, in ihrem geliebten Zuhause zu bleiben. Die Kombination aus Nießbrauchrecht und Schuldenfreiheit verschaffte ihr ein neues Gefühl der Freiheit und Sicherheit – ein Ergebnis, das zeigt, wie wertvoll individuelle Verrentungslösungen sein können.
Im Mittelpunkt aller Überlegungen stehen die individuellen Wünsche und Voraussetzungen des Eigentümers. Da diese so vielfältig sind wie wir Menschen selbst, ist eine ganzheitliche und unabhängige Beratung unserer Ansicht nach der erste und wichtigste Schritt.
Wir laden Sie herzlich dazu ein, eine unverbindliche Beratung mit uns zu vereinbaren.
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