Die Staatskassen sind durch die Corona Pandemie stark belastet. Infolgedessen kursieren in den Medien, insbesondere im Internet Gerüchte über einen geplanten Lastenausgleich.
Was ist ein Lastenausgleich und sind die Befürchtungen gerechtfertigt?
Was ist das Lastenausgleichsgesetz ?
Das Lastenausgleichsgesetz wurde im Jahr 1952 nach dem Zweiten Weltkrieg beschlossen. Das Hauptziel dieses Gesetzes bestand darin, deutschen Bürgern, die erhebliche finanzielle Verluste erlitten hatten, Entschädigung zu gewähren und somit den Wiederaufbau zu unterstützen. Bürger, die trotz der allgemeinen Verluste noch ein beträchtliches Sachvermögen besaßen, waren verpflichtet, die sogenannte Lastenausgleichsabgabe in Höhe von 50 % zu zahlen. Diese Regelung traf insbesondere Eigenheimbesitzer hart.
Die Zahlung der Lastenausgleichsabgabe konnte auf einen Zeitraum von 30 Jahren verteilt werden, um den Betroffenen eine gewisse finanzielle Flexibilität zu ermöglichen. Diese Abgabe war eine erhebliche finanzielle Belastung für diejenigen, die von den Kriegsfolgen betroffen waren und gleichzeitig über beträchtliches Vermögen verfügten.
Das Lastenausgleichsgesetz wurde im Jahr 1992 aufgehoben, da sich die wirtschaftliche und soziale Situation in Deutschland in den Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg deutlich verbessert hatte. Dennoch hatte es eine lange Zeit lang eine erhebliche Auswirkung auf viele deutsche Bürger, insbesondere auf Eigenheimbesitzer, die die Lastenausgleichsabgabe leisten mussten.
Droht 2024 ein neuer Lastenausgleich ?
Die Reform des Entschädigungsrechts im Jahr 2019 und die geplante Zusammenfassung bestehender Gesetze für Entschädigungen sowie die Aufnahme der Entschädigung für Impfgeschädigte haben zu Gerüchten geführt. Es wird vermutet, dass dies möglicherweise zu einem neuen Lastenausgleich für Immobilieneigentümer führen könnte. Die Vermutung wird durch die Grundsteuerreform verstärkt, die eine zusätzliche Erklärung des Immobilieneigentums von den Eigentümern erfordert.
Ein Artikel im Grundgesetz betont diese Gerüchte durch den Absatz, dass eine Enteignung nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig ist und nur durch ein Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes erfolgen darf, das die Art und das Ausmaß der Entschädigung regelt.
Ob ein neuer Lastenausgleich tatsächlich bevorsteht oder nicht, kann leider nicht zuverlässig beantwortet werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Gesetzgebung entwickelt und ob entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.
Wie geht Lastenausgleich Absicherung der Immobilie ?
Diese Frage können wir nicht mit Sicherheit beantworten. Doch unsere Modelle bieten Eigenheimbesitzern (altersunabhängig) Möglichkeiten, das Vermögen aus der Immobilie zu ziehen und trotzdem weiterhin wohnen zu bleiben.
Eine Lösung, um sich von dieser Belastung zu befreien und dennoch in ihrem Zuhause zu bleiben, ist die Immobilienverrentung. Durch die Verrentung ihrer Immobilie können Hausbesitzer den Wert ihrer Immobilie freisetzen und das Geld zur freien Verfügung nutzen.
Was die Immobilienverrentung so attraktiv macht, ist die Tatsache, dass Sie trotz der frei gewordenen Barmittel in Ihrem geliebten Zuhause bleiben können. Das verfügbare Vermögen kann genutzt werden, um die Lebensqualität zu erhöhen oder das Geld gewinnbringend anzulegen. Somit haben Immobilienbesitzer die Möglichkeit, eventuell einen gewissen Schutz aufzubauen und ihre lang gehegten Träume zu verwirklichen.
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