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Leibrente und Sofortrente. Was sind die Unterschiede ?

Eigentümer die Ihre Immobilie verrenten möchten, stehen vor der Entscheidung den Auszahlungsbetrag in einem Betrag oder in monatlichen Zahlungen zu erhalten. Doch bietet die letztere Variante verschiedene Möglichkeiten in Form einer Leibrente, Sofortrente oder Rate. In unserem Beitrag zeigen wir die Unterschiede auf.


Leibrente und Sofort Rente

Eigentümer die sich mit der Liquidität aus Ihrer Immobilie bzw. der Verrentung beschäftigen und eine monatliche Zahlung fokussieren, hören in diesem Zusammenhang verschiedene Begrifflichkeiten. Sehen wir uns diese mal im einzelnen an.


Die Leibrente

Die Leibrente ist eine klassische Form der Verrentung, bei der eine monatliche Zahlung erfolgt. Sie wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 759 definiert. Es handelt sich um ein Dauerschuldverhältnis, bei dem sich der Käufer verpflichtet, dem Empfänger eine lebenslange Zahlung für eine Sache zu leisten, in diesem Fall die Immobilie. Die Leibrente wird in Verbindung mit einem Wohn- oder Nießbrauchrecht schriftlich notariell vereinbart und im Grundbuch festgehalten. Durch eine Eintragung wird dem Verkäufer volle Sicherheit gewährleistet. Dennoch besteht ein Restrisiko für den Empfänger, die Zahlungen nicht mehr zu erhalten, falls der Schuldner zahlungsunfähig wird. Um dieses Risiko zu mindern, wird eine Reallast im Grundbuch eingetragen. Dadurch haftet der Schuldner nicht nur mit der Immobilie, sondern auch mit seinem Privatvermögen, Falls er seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Es wird daher empfohlen, die Bonität des Schuldners vorher zu prüfen.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Leibrente aufgrund der Grundbucheintragung eine hohe rechtliche Sicherheit bietet. Der Schuldner muss über einen langen Zeitraum seinen Verpflichtungen nachkommen, was jedoch aufgrund einer möglichen Insolvenz ein Risiko für den Empfänger darstellt.




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Die Sofortrente

Die Sofortrente ist eine weitere Form der Verrentung, bei der eine fortlaufende monatliche Zahlung erfolgt. Diese kann entweder lebenslang oder für einen bestimmten Zeitraum erfolgen. Im Gegensatz zur Leibrente wird die Immobilie nicht gegen eine monatliche Rente verkauft. Stattdessen erhält der Verkäufer im ersten Schritt den gesamten Verkaufserlös der Immobilie. Im zweiten Schritt wird dieser Betrag ganz teilweise oder, je nach Wunsch des Verkäufers, in die Sofortrente eingezahlt. In den meisten Fällen sind große Gesellschaften wie Versicherungen die Anbieter solcher Sofortrenten.


Technisch gesehen erfolgt der Verkauf der Immobilie im ersten Schritt gegen eine Einmalzahlung und unter Eintragung eines Wohn- oder Nießbrauchrechts. Nach Erhalt der Zahlung und Eintragung im Grundbuch wird der volle oder gewünschte Anteil aus dem Verkaufserlös in die Sofortrente eingezahlt. Dieser Vorgang hat den Vorteil gegenüber einem Leibrente, dass der Verkäufer bereits den vollen Kaufpreis erhalten hat und nicht mehr von der monatlichen Zahlung abhängig ist.


Die Wahl des richtigen Partners, in diesem Fall einer renommierten Gesellschaft, bietet eine höhere Sicherheit und Bonität im Vergleich zu einer Privatperson, wie es oft bei der Leibrente der Fall ist. Darüber hinaus bieten die meisten Anbieter von Sofortrenten die Möglichkeit, größere Beträge wieder auszahlen zu lassen, was dem Empfänger eine spürbar höhere Flexibilität bietet. Eine solche Auszahlung führt jedoch zu einer Minderung der monatlichen Miete.


Des Weiteren können Hinterbliebenen für einen bestimmten Zeitraum abgesichert werden, da im Fall des Ablebens die Restsumme an eine zuvor festgelegte Person ausgezahlt wird. Die Gesellschaft verspricht eine Überschussbeteiligung in Form einer Rendite. Dadurch wird die Rente im besten Fall jedes Jahr erhöht, was einen gewissen Inflationsausgleich bietet. Die Überschüsse unterliegen der Einkommenssteuer. Der zu versteuernde Anteil variiert je nach Alter der berechtigten Person.




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Die monatliche Rate


Bei dem Verkauf bzw. der Verrentung der eigenen Immobilie können Eigentümer anstatt einer Einmalzahlung des Verkaufserlöses auch eine monatliche Rate, vereinbaren. Ebenso ist eine Splittung des Kaufpreises in eine Teilzahlung und Restzahlung in Form von Raten möglich. Diese Vereinbarung wird gesetzlich als Stundung bezeichnet. Die zwischen beiden Parteien getroffene Vereinbarung wird mit dem Wohn- bzw. Nießbrauchrecht notariell festgehalten und eine zusätzliche Reallast im Grundbuch eingetragen. Der zu finanzierende Anteil wird verzinst und in einem vorher vereinbarten Turnus an den Verkäufer gezahlt. Entgegen einer Leibrente oder Sofort Rente wird keine Zahlung auf Lebenszeit vereinbart, sondern lediglich der Restzahlung bezahlt. Für Verkäufer die eine Sicherheit auf Lebenszeit wünschen, ist dieses Modell weniger interessant. Außerdem bietet es, wie die Leibrente auch, nicht die Flexibilität einer Sofort Rente in Form von individuellen höheren Auszahlungen.














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