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Immobilienverrentung mittels Nießbrauch oder Wohnrecht. Wer trĂ€gt welche Kosten ?

Wer ĂŒbernimmt welche Kosten und was muss geregelt sein ?


Nießbrauch und Wohnrecht Kostenverteilung


Im Vergleich zum Verkauf einer Immobilie ohne bestehende Nutzungsrechte gehen KĂ€ufer und VerkĂ€ufer beim Verkauf mit Wohn- oder Nießbrauchrecht eine langfristige GeschĂ€ftsbeziehung ein. Daher ist es wichtig, im Vorfeld bestimmte Punkte zu klĂ€ren, um ein reibungsloses Zusammenleben sicherzustellen.


Laufende und außerordentliche Kosten beim Nießbrauch und Wohnrecht


Bei der Gestaltung einer Vereinbarung zum Wohnungsrecht oder Nießbrauch sollten verschiedene Kostenpunkte ausfĂŒhrlich besprochen werden. Obwohl der Gesetzgeber im BĂŒrgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 1030 und 1093 bestimmte Regelungen festlegt, haben die Parteien dennoch eine gewisse Gestaltungsfreiheit, um individuelle WĂŒnsche einzubringen und maßgeschneiderte Vereinbarungen zu treffen.


Eine klare Regelung der laufenden Kosten steht dabei an erster Stelle. Es ist wichtig, zwischen „umlagefĂ€higen“ und „nicht umlagefĂ€higen“ Kosten zu unterscheiden. UmlagefĂ€hige Kosten sind regelmĂ€ĂŸige Ausgaben, die mit dem Besitz der Immobilie oder des GrundstĂŒcks verbunden sind und in der Betriebskostenvereinbarung festgelegt werden. Dazu gehören beispielsweise Kosten fĂŒr Versicherungen, Instandhaltung, Gartenpflege oder Hausmeisterdienste. Nicht umlagefĂ€hige Kosten sind hingegen Ausgaben, die nicht regelmĂ€ĂŸig anfallen oder nicht direkt mit dem Gebrauch der Immobilie in Verbindung stehen, wie zum Beispiel Kosten fĂŒr eine InstandhaltungsrĂŒcklage oder Verwaltungskosten.


Des Weiteren sollten ggf. Sonderumlagen oder Sanierungskosten eindeutig festgelegt werden. Angesichts der stetig verschĂ€rften Vorgaben und Pflichten fĂŒr energetische Sanierungen durch die Bundesregierung ist es von großer Bedeutung, diesen Aspekt ausfĂŒhrlich zu besprechen. Je nach energetischem Zustand der Immobilie können mit diesen Maßnahmen hohe Kosten verbunden sein. In einigen FĂ€llen können bereits beim Wechsel des EigentĂŒmers bestimmte Sanierungspflichten verbindlich festgelegt sein.


Um MissverstĂ€ndnisse zu vermeiden und eine klare Vereinbarung zu treffen, ist es ratsam, die genannten Kostenpunkte ausfĂŒhrlich zu besprechen und in der Vereinbarung klar zu definieren. Es kann auch hilfreich sein, eine professionelle Beratung durch einen Immobilienexperten in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte berĂŒcksichtigt werden und die Vereinbarung den individuellen BedĂŒrfnissen und WĂŒnschen entspricht.



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Wieviel Gestaltungsfreiraum habe ich in und an der Immobilie?


Es ist von grundlegender Bedeutung, das Wohnungsrecht und das Nießbrauchrecht voneinander zu unterscheiden. Das Wohnungsrecht schafft eine Ă€hnliche Situation wie zwischen Mieter und Vermieter, wĂ€hrend der Inhaber des Nießbrauchrechts weiterhin wirtschaftlicher EigentĂŒmer bleibt und als „Herr im Haus“ beginnt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass es keine Pflichten oder Rahmenbedingungen gibt. Das Nießbrauchrecht gewĂ€hrt dem Nießbraucher gewisse Rechte, es ist jedoch kein Freifahrtschein.


GemĂ€ĂŸ der individuellen Vereinbarung kann der Nießbraucher Änderungen an der Immobilie vornehmen, sofern sie mindestens werterhaltend oder sogar werterhöhend sind. Die genaue Definition von „werterhaltend“ oder „werterhöhend“ ist nicht immer eindeutig und kann Auslegungsspielraum bieten. Aus diesem Grund empfehlen wir eine offene Kommunikation auf Augenhöhe zwischen den Parteien, um mögliche MissverstĂ€ndnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass beide Seiten davon profitieren.


Es ist ratsam, im Vorfeld der Vereinbarung alle Einzelheiten und Bedingungen des Nießbrauchrechts grĂŒndlich zu besprechen und schriftlich festzuhalten. Dadurch können potenzielle Streitigkeiten vermieden werden. Eine klare und verstĂ€ndliche Kommunikation zwischen den Parteien ist entscheidend, um ein harmonisches Zusammenleben und eine langfristig erfolgreiche Vereinbarung zu gewĂ€hrleisten.


Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Der Inhaber des Nießbrauchrechts plant auf eigene Kosten, die Pergola zu erneuern und hat dafĂŒr ein bestimmtes Budget. Nach Ablauf des Nießbrauchs ĂŒbernimmt der juristische EigentĂŒmer die Pergola und stockt das Budget auf seine Kosten auf. Auf diese Weise hat der Nießbraucher eine hochwertige Pergola, die er nutzen kann, ohne sein Budget zu ĂŒberschreiten, wĂ€hrend der juristische EigentĂŒmer diese hochwertige Pergola ĂŒbernimmt, ohne die vollen Kosten tragen zu mĂŒssen.



Der Teufel steckt im Detail


Bei Diskussionen ĂŒber den Verkauf mit Nießbrauchrecht ist es ĂŒblich, sich auf finanzielle Aspekte sowie Rechte und Pflichten zu konzentrieren. Es kann jedoch sinnvoll sein, auch vermeintlich weniger wichtige Themen genauer zu betrachten, wie zum Beispiel das Vermietungsrecht im Zusammenhang mit dem Nießbrauch.


Eine offene Kommunikation und eine grĂŒndliche Planung können hierbei beidseitige Vorteile bieten. Es besteht die Möglichkeit, dass der Nießbrauchnehmer einen Teil der Immobilie vermieten und dadurch zusĂ€tzliche Einnahmen generieren kann. Durch eine klare Vereinbarung und eine sorgfĂ€ltige Planung im Voraus können beide Parteien davon profitieren. Der Nießbrauchnehmer erhĂ€lt zusĂ€tzliche Einnahmen, wĂ€hrend der rechtliche EigentĂŒmer die Gewissheit hat, dass das Vermietungsrecht im Rahmen der getroffenen Vereinbarung ausgeĂŒbt wird.


Indem solche vermeintlich nachrangigen Themen miteinbezogen und offen besprochen werden, können potenzielle MissverstÀndnisse vermieden und eine Win-Win-Situation geschaffen werden, in der beide Parteien von der Vereinbarung profitieren.


Sehen wir uns den Vorteil fĂŒr den Nießbraucher einmal an:


Wenn der Nießbraucher die Immobilie nicht mehr selbst nutzt, hat er das Recht, diese zu vermieten. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, einen professionellen Makler mit der Vermietung zu beauftragen, was jedoch mit zusĂ€tzlichen Kosten verbunden sein kann. Andernfalls mĂŒssen alle relevanten Unterlagen transparent aufbereitet und voraussichtlich digitalisiert werden. Oftmals werden Fotos von der Immobilie gemacht und eine Anzeige erstellt, um potenzielle Mieter anzusprechen. Es ist notwendig, qualifizierte Anfragen zu bearbeiten und Besichtigungen zu planen. Schließlich sollte ein rechtssicherer Mietvertrag erstellt werden. DarĂŒber hinaus mĂŒssen weitere belastbare Angaben und Nachweise, wie beispielsweise der Energieausweis, erstellt und vorgelegt werden.

Wenn jedoch der Nießbraucher die Immobilie an den juristischen EigentĂŒmer vermietet, fallen Anzeigen, Besichtigungen und die damit verbundene Organisation an. Der juristische EigentĂŒmer besitzt bereits alle relevanten Unterlagen und ist mit der Immobilie vertraut. Dies vereinfacht den Prozess erheblich und erleichtert beiden Parteien Zeit und Aufwand.



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Was hat der juristische EigentĂŒmer davon?


Das Ende des Nießbrauchers hat keinen Einfluss auf den Mietvertrag, den der Nießbraucher abgeschlossen hat. Das bedeutet, dass der juristische EigentĂŒmer den vom Nießbraucher ausgewĂ€hlten Mieter zu denselben Konditionen ĂŒbernimmt. In einigen FĂ€llen kann die Miete möglicherweise zu niedrig sein oder der Mieter erfĂŒllt nicht die gewĂŒnschte BonitĂ€t. Durch das Vormietrecht und die Untervermietung kann der juristische EigentĂŒmer direkt vom Nießbraucher mieten und zu den vereinbarten Bedingungen weitervermieten. Dadurch hat er die Möglichkeit, sich „seinen“ Mieter direkt auszusuchen.


Es ist wichtig, das Vormietrecht im Detail festzulegen und die Rahmenbedingungen zu definieren, unter denen der juristische EigentĂŒmer das Vormietrecht nutzen darf und wie lange er dafĂŒr Zeit hat. In der Regel wird die Anmietung zu einer „ortsĂŒblichen Miete“ fĂŒr einen Zeitraum von 3 Monaten notariell festgehalten, basierend auf Erfahrungswerten. Diese Vereinbarungen bieten Klarheit und Rechtssicherheit fĂŒr beide Parteien.


Im Mittelpunkt aller Überlegungen stehen die individuellen WĂŒnsche und Voraussetzungen des EigentĂŒmers. Da diese so vielfĂ€ltig sind wie wir Menschen selbst, ist eine ganzheitliche und unabhĂ€ngige Beratung unserer Ansicht nach der erste und wichtigste Schritt. Um dies sicherzustellen, bieten wir mit Heimvermögen nicht nur ein Modell, sondern greifen auf unser gesamtes Portfolio zurĂŒck. Im nĂ€chsten Schritt erhĂ€lt der EigentĂŒmer eine professionelle Wertermittlung und einen umfassenden Überblick ĂŒber alle Modelle. Anschließend gilt es, die Vor- und Nachteile sowie die Rechte und Pflichten abzuwĂ€gen, um die richtige Entscheidung zu treffen. Wir stehen Ihnen wĂ€hrend dieses Prozesses beratend zur Seite. Unsere Leistung bleibt bis zum Erfolgsfall kostenfrei und unverbindlich.

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Wir laden Sie herzlich dazu ein, eine unverbindliche Beratung mit uns zu vereinbaren.













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