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Sicherheiten bei der Immobilienverrentung: Die Rolle der Grundschuld


Die Immobilienverrentung gewinnt als Form der Altersvorsorge zunehmend an Bedeutung, da sie finanzielle Flexibilität und Sicherheit bietet. Ein zentrales Element dabei ist die Grundschuld. Doch was genau ist die Grundschuld und warum ist sie so wichtig für die Immobilienverrentung? In diesem Beitrag erklären wir die Grundschuld und ihre Rolle in diesem Kontext.


Immobilienverrentung Grundschuld

Was ist eine Grundschuld ?


Eine Grundschuld stellt eine Form der Sicherheit dar, die bei der Vergabe von Krediten für Immobilien eingesetzt wird. Dieses Pfandrecht wird in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen und dient dazu, den Kreditgeber abzusichern.


Die Grundschuld als Sicherheitsinstrument


Die Grundschuld ermöglicht es dem Kreditgeber, im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers auf die Immobilie zurückzugreifen. Dies bedeutet, dass die Immobilie im Ernstfall – beispielsweise durch eine Zwangsversteigerung – veräußert werden kann, um die offenen Forderungen zu decken. Die Eintragung im Grundbuch sorgt dabei für Transparenz und Nachvollziehbarkeit.


Müssen Grundschuld und Darlehenssumme übereinstimmen?


Die Höhe der eingetragenen Grundschuld orientiert sich an der Darlehenssumme, muss jedoch nicht mit dieser identisch sein. Es ist durchaus möglich, dass Kreditgeber eine höhere Grundschuld eintragen lassen als die eigentliche Kreditsumme, um dem Kreditnehmer zusätzlichen Spielraum zu ermöglichen. Trotz abnehmender Restschuld im Laufe der Finanzierung bzw. der Tilgung der kompletten Darlehenssumme, bleibt die Grundschuld in ursprünglicher Höhe bis zur Löschung eingetragen.


Vorrangige Bedienung bei Insolvenzen


Es gibt erstrangige und nachrangige Eintragungen im Grundbuch. Im Falle einer erstrangigen Eintragung der Grundschuld wird bei einer Zwangsversteigerung zuerst diese bedient, bevor die nachrangigen Eintragungen (z.B. ein Nießbrauch- oder Wohnungsrecht) berücksichtigt werden. Kreditgeber haben daher ein starkes Interesse daran, dass ihre Forderungen an erster Stelle im Grundbuch stehen. Die Rangfolge im Grundbuch ist entscheidend dafür, welche Forderungen im Falle einer Verwertung zuerst bedient werden. Die Reihenfolge der Eintragungen bestimmt also, welche Gläubiger vorrangig befriedigt werden.



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Löschung der Grundschuld


Selbst nach vollständiger Tilgung des Kredits bleibt die Grundschuld bestehen, bis sie offiziell gelöscht wird. Sinnvollerweise empfehlen Banken die Grundschuld trotz vollständiger Tilgung des Darlehens nicht löschen zu lassen, da es eine erneute Kreditvergabe vereinfacht bzw. der Kreditnehmer Kosten für die erneute Eintragung spart.


Grundschuld und Immobilienverrentung


Ist eine Grundschuld für den Käufer eingetragen und gerät dieser in finanzielle Schwierigkeiten, könnte das lebenslange Nießbrauch- oder Wohnrecht gefährdet sein, falls die Grundschuld vorrangig eingetragen ist.


Nießbrauch- und Wohnungsrecht an erster Stelle


Möchten Begünstigte eine vollständige Absicherung und mit vorrangiger Berücksichtigung, ist es empfehlenswert, dass der Nießbrauch oder das Wohnungsrecht an erster Stelle im Grundbuch eingetragen wird. Dadurch bleibt der Schutz des Verkäufers auch bei einer Zwangsversteigerung erhalten. Sollte die Immobilie den Besitzer wechseln, sind die Begünstigten Personen weiterhin abgesichert.


Dieser Beitrag soll Ihnen einen Überblick über die Grundschuld im Kontext der Immobilienverrentung geben. Bitte beachten Sie, dass die Informationen keine Beratung durch einen Steuerberater bzw. Rechtsanwalt ersetzt.


Wir sind auf den Bereich der Immobilienliquidität und Verrentung spezialisiert.

Bei Fragen oder dem Wunsch nach einer detaillierten Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.



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