Immer mehr Eigentümer spielen mit dem Gedanken Ihre Immobilie zu verrenten. Es gilt das passenden Modell und den passenden Partner für den Verkauf zu finden. Spätestens dann stellt sich die Frage, ob die Verrentung steuerfrei ist bzw. wie diese behandelt wird.
In unserem Beitrag möchten wir ein wenig Licht ins Dunkle bringen.
Steuer bei der Immobilienverrentung ?
Bei einer Immobilienverrentung können steuerliche Aspekte eine wichtige Rolle spielen. Beim Verkauf einer Immobilie im Rahmen einer Verrentung wird in der Regel ein lebenslanges Nutzungsrecht (Nießbrauch) oder ein Wohnrecht vereinbart, das dem Verkäufer das Recht einräumt, die Immobilie weiterhin zu nutzen, obwohl er sie verkauft hat. Diese Vereinbarung kann steuerliche Konsequenzen haben, die im Folgenden erläutert werden.
Beim Verkauf einer Immobilie müssen in der Regel die Veräußerungsgewinne ermittelt werden. Dabei werden die Anschaffungskosten der Immobilie und der Verkaufspreis gegenübergestellt, um den Gewinn zu berechnen. Bei einer Immobilienverrentung ist jedoch zu beachten, dass der Verkaufspreis durch das Wohn- oder Nießbrauchrecht gemindert ist. Aus diesem Grund wird der Markt- oder Verkehrswert der Immobilie als Grundlage für die Berechnung verwendet. Im notariellen Kaufvertrag wird der Verkaufspreis in zwei Komponenten aufgeteilt: den Kaufpreis und den Wert des Wohn- oder Nießbrauchrechts.
Es ist wichtig zu beachten, dass für Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien eine Spekulationsfrist von zehn Jahren gilt. Innerhalb dieser Frist sind Gewinne steuerpflichtig.
Die Berechnung der steuerpflichtigen Gewinne bei einer Immobilienverrentung erfolgt daher auf Grundlage des Verkehrswerts der Immobilie und nicht des reduzierten Verkaufspreises.
Da steuerliche Aspekte komplex sein können und von individuellen Umständen abhängen, ist es ratsam, einen Steuerberater oder eine Fachkraft für Steuerfragen hinzuzuziehen, um eine genaue Einschätzung der steuerlichen Auswirkungen einer Immobilienverrentung zu erhalten.
Allerdings gibt es auch eine Ausnahme: Wenn der Verkäufer die Immobilie selbst genutzt hat und sie mehr als drei Jahre im Eigentum hatte.
Wenn die Kaufpreiszahlung in Form von Renten erfolgt oder in Renten umgewandelt wird, ist zu beachten, dass diese in der Regel steuerpflichtig sind. Bei einer Sofortrente kommt die Ertragsanteilsbesteuerung zur Anwendung.
Gemäß der Ertragsanteilsbesteuerung wird ein bestimmter Prozentsatz der Rente als steuerpflichtiger Ertragsanteil berücksichtigt. Dieser Anteil hängt vom Alter der begünstigten Person zu Beginn des Rentenbezugs ab. Der sich daraus ergebende Betrag unterliegt dem individuellen Steuersatz der Person und muss entsprechend versteuert werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass steuerliche Bestimmungen und Sätze sich ändern und von individuellen Umständen abhängen können. Es wird empfohlen, einen Steuerberater oder eine Fachkraft für Steuerfragen zu konsultieren, um genaue Informationen zu den steuerlichen Auswirkungen einer Rentenzahlung im Rahmen einer Immobilienverrentung zu erhalten.
Hier finden Sie Tabelle bzgl. der Bestimmung des Ertragsanteils:
Es ist ratsam, sich vor einem Verkauf mit einem Fachmann im Bereich der Immobilienverrentung und einem Steuerberater oder einem Fachanwalt für Steuerrecht beraten zu lassen, um mögliche steuerliche Auswirkungen zu minimieren und alle steuerlichen Aspekte zu berücksichtigen. Aufgrund der komplexen Natur der Immobilienverrentung kann eine umfassende Beratung dazu beitragen, einen reibungslosen und steuereffizienten Verkaufsprozess sicherzustellen.
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