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Das Wohnungsrecht
Das Wohnrecht

Immobilienverrentung mit Wohnrecht

Wissen & Rechtliches

Durch die sich immer stärker verändernden wirtschaftlichen Bedingungen und dem Wunsch die Liquidität aus der eigenen Immobilie nutzen zu können, rücken Modelle wie das Wohnrecht immer weiter in den Fokus und das Bewusstsein vieler Immobilienbesitzer. Das Wohnungsrecht schafft den Spagat zwischen finanzieller Unabhängigkeit und gleichzeitiger Sicherheit. Wir zeigen auf was das genau bedeutet und wie es funktioniert.

Was ist das Wohnungsrecht und wer legt das Recht fest ?

Der Gesetzgeber regelt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) das Wohnungsrecht. Das Wohnungsrecht ermöglicht es dem Begünstigten, die Immobilie als seinen Wohnsitz zu nutzen. Der Gesetzgeber erlaubt auch die Aufnahme von Familienangehörigen und Pflegekräften, um den Begünstigten in seinem Wohnrecht zu unterstützen.

Wie lange läuft das Wohnungsrecht ?

Die Dauer des Wohnungsrechts wird im Voraus fest vereinbart. Es kann entweder ein lebenslanges Wohnungsrecht oder ein zeitlich befristetes Recht gewährt werden. Unabhängig von der Dauer endet das Wohnungsrecht immer mit dem Ableben der begünstigten Person. Es ist wichtig zu beachten, dass das Wohnungsrecht personenbezogen ist und daher nicht verkauft, vererbt oder verschenkt werden kann. Das bedeutet, dass das Recht auf Nutzung der Immobilie ausschließlich der begünstigten Person zusteht und nicht übertragen werden kann. Es kann auch nicht Gegenstand rechtlicher Transaktionen wie Verkauf oder Schenkung sein.

Wie sicher ist ein Wohnungsrecht und worauf muss man achten ?

Ähnlich wie beim Nießbrauchrecht wird auch das Wohnungsrecht sowohl im notariellen Kaufvertrag als auch im Grundbuch festgehalten. Die Eintragung im Grundbuch sorgt für eine rechtliche Absicherung und stellt sicher, dass das Wohnungsrecht gegenüber Dritten wirksam ist. Für eine maximale Sicherheit ist es ratsam, eine seltsame Eintragung im Grundbuch vorzunehmen. Dies bedeutet, dass das Wohnungsrecht vorrangig gegenüber anderen Eintragungen steht und somit einen höheren Schutz bietet. Die erstrangige Eintragung im Grundbuch gewährleistet, dass das Wohnungsrecht unbegrenzt und dauerhaft Bestand hat, selbst im Falle von Veräußerungen oder Zwangsvollstreckungen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Rangstelle der Eintragung die Sicherheit und Durchsetzbarkeit des Wohnungsrechts beeinflussen kann. 

Was ist der Unterschied zwischen Wohnungsrecht und Nießbrauch ?

Das Wohnungsrecht und das Nießbrauchrecht weisen in der Tat einige Gemeinsamkeiten auf, insbesondere in Bezug auf die notarielle Beurkundung, den Grundbucheintrag und das Recht, die Immobilie zu bewohnen.
Beide erfordern eine notarielle Beurkundung, um ihre Wirksamkeit und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Zudem werden sie im Grundbuch eingetragen, um ihre Rechte gegenüber Dritten zu sichern.
Sowohl das Wohnungsrecht als auch das Nießbrauchrecht gelten dem Begünstigten das Recht, die Immobilie zu bewohnen. Der Begünstigte kann als Nutzer und Bewohner der Immobilie sein Zuhause darin finden.
Allerdings geht das Nießbrauchrecht einen Schritt weiter und ermöglicht dem Begünstigten auch den wirtschaftlichen Nutzen aus der Immobilie zu ziehen. Das bedeutet, dass der Nießbrauchberechtigte das Recht hat, die Immobilie zu vermieten oder zu verpachten und daraus Einnahmen zu erhalten. Diese finanziellen Vorteile können dem Nießbrauchberechtigten zusätzliche Möglichkeiten bieten, den Nutzen aus der Immobilie zu maximieren.

Welche Kosten entstehen und wer trägt diese ?

Die Kosten für die Abwicklung, wie beispielsweise Notarkosten, werden in der Regel vom neuen Eigentümer getragen. Der Verkäufer ist lediglich verpflichtet, die Kosten für die Austragung einer eventuell eingetragenen Grundschuld oder Hypothek zu übernehmen. Diese Kosten entstehen, wenn im Zusammenhang mit der Immobilie eine Kreditsicherheit besteht.

Während der Dauer des Wohnungsrechts gelten die Kostenregelungen in der Regel ähnlich wie bei einem Mietverhältnis. Das bedeutet, dass der Wohnungsrechtsinhaber die umlagefähigen Kosten trägt. Dabei handelt es sich um Kosten, die direkt mit der Wohnung und der Nutzung der Immobilie verbunden sind und üblicherweise auf den Mieter oder in diesem Fall den Wohnungsrechtsinhaber umgelegt werden können.
Die nicht umlagefähigen Kosten sowie außerordentliche Kosten können je nach Vereinbarung vom neuen Eigentümer übernommen werden. Diese Kosten können beispielsweise Instandhaltungs- oder Reparaturkosten sein, die über das übliche Maß hinausgehen oder nicht auf den Wohnungsrechtsinhaber umgelegt werden können.

Die genauen Kostenregelungen sollten im notariellen Kaufvertrag und/oder in der Vereinbarung des Wohnungsrechts festgelegt werden. Es ist ratsam, diese Kostenregelungen klar und eindeutig zu definieren, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden.

Welche Rechte und Pflichten hat der Wohnungsrechtbegünstigte ?

Der Wohnungsrechtsinhaber hat das Recht, die Immobilie zu bewohnen und dabei auch Familienangehörige und Pflegekräfte aufzunehmen. Während dieser Zeit ist der Wohnungsrechtsinhaber in der Regel verpflichtet, die laufenden Nebenkosten zu tragen. Hierbei handelt es sich um umlagefähige Kosten, die mit dem Betrieb und der Nutzung der Immobilie verbunden sind. 
Der Wohnungsrechtsinhaber ist außerdem verpflichtet, die Immobilie pfleglich zu behandeln. Dies beinhaltet die ordnungsgemäße Instandhaltung und den angemessenen Umgang mit der Immobilie während der Dauer des Wohnungsrechts.
Instandhaltungsmaßnahmen, Modernisierungen und Sanierungen obliegen in der Regel dem neuen Eigentümer. Die genaue Verantwortung und Aufteilung der Kosten für derartige Maßnahmen wird in der Vereinbarung des Wohnungsrechts festgelegt. Es ist üblich, dass größere Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten vom neuen Eigentümer durchgeführt und finanziert werden, während der Wohnungsrechtsinhaber für die laufenden Nebenkosten und kleinere Instandhaltungsmaßnahmen verantwortlich ist.

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